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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Handeln Sie proaktiv!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: In Zukunft müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten Ihrer Angestellten erfassen. Dieses Urteil richtet sich zunächst an die EU-Staaten, diese müssen dann die lokalen Unternehmen zeitnah in die Pflicht nehmen. Warten Sie nicht, sondern handeln Sie proaktiv schon heute! Mit innovativen Produkten vom Zeitexperten Bürk Mobatime.

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